Impressum
 
  I. Geltungsbereich

1. Unsere nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen.
2. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen von diesen Bedingungen sollen schriftlich vereinbart werden.

II. Preise

1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Werk und gelten zuzüglich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung und Versand, die zum Selbstkostenpreis berechnet werden.
3. Für die Berechnung sind die von uns ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen maßgebend, wenn der Käufer nicht unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Empfang widerspricht.
4. Sollten wir während der Dauer der Vertragslaufzeit unsere Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, so kommen für die noch abzunehmenden Mengen die veränderten Preise zur Geltung. Im Falle der Erhöhung der Preise ist der Käufer berechtigt, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wirkt sich nicht auf Lieferungen aus, die vor der Preiserhöhung erfolgt sind.

III. Anwendungstechnische Beratung

1. Soweit wir Beratungsleistungen erbringen, geschieht das nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Anwendung und Eignung der gelieferten Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Dies gilt insbesondere, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden.

IV. Lieferung

1. Der Käufer hat die Ware zum vereinbarten Liefertermin oder, falls ein Liefertermin nicht fest vereinbart wurde, unverzüglich nach Mitteilung der Bereitstellung am Erfüllungsort gem. Abs.IX. 1 abzuholen. Kommt der Käufer mit der Annahme der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl auf Kosten des Käufers zu versenden oder - sofern nicht anders möglich, notfalls auch im Freien - zu lagern. Wir haften in diesem Fall nicht für den zufälligen Untergang, den Verlust oder eine Beschädigung der Waren. Im Falle der Lagerung der Ware sind wir berechtigt, die Ware nach Ablauf einer Woche in Rechnung zu stellen.
2. Sofern abweichend von Abs.1 vereinbart ist, das wir zur Versendung der Ware verpflichtet sind, erfolgen der Transport auf Kosten des Käufers und die Wahl der Transportmittel mangels besonderer Weisung nach unserem Ermessen. Die Gefahr geht in dem Zeitpunkt über, in dem die Ware von uns dem Frachtführer übergeben wird.
3. Dem Käufer zumutbare Teillieferungen sind zulässig.
4. Erhebliche, unvorhersehbare sowie von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten sowie aufgrund von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und Fälle höherer Gewalt bei uns und unseren Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses, soweit sie für die Lieferfähigkeit der Ware von Bedeutung sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer unverzüglich mit. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl der Käufer als auch wir unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Käufers für den Fall der Lieferstörung aufgrund eines von uns zu vertretenden Umstandes bleibt unberührt.
5. Einwegverpackungen werden nicht von uns zurückgenommen, stattdessen nennen wir dem Käufer einen Dritten, der die Verpackungen entsprechend der Verpackungs-verordnung einem Recycling zuführt.

V. Zahlung

1. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Rechtzeitige Zahlung ist nur dann erfolgt, wenn wir über das Geld mit Wert-stellung am Fälligkeitstage auf dem von uns angegebenen Konto verfügen können.
2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Verzugsschadens bleibt sowohl uns als auch dem Käufer unbenommen.
3. Die Hergabe von Wechseln ist keine Barzahlung und nur mit unserer vorherigen Zustimmung zahlungshalber zulässig. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des des Käufers.
4. Zurückbehaltung und Aufrechnung wegen von uns bestrittener Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
5. Die Nichtbezahlung fälliger Rechnungen oder andere Umstände, welche auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsabschluß schließen lassen, berechtigen zur sofortigen Fälligstellung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in laufende Rechnung aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Kaufpreisforderungen gelten trotz Zahlung solange als nicht erloschen, als eine von uns in diesem Zusammenhang übernommene wechselmäßige Haftung - wie zum Beispiel im Rahmen eines Scheck-Wechsel-Verfahrens - fortbesteht.
2. Eine Verarbeitung oder Vermischung nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß hieraus für uns eine Verbindlichkeit entsteht. Für den Fall der Verarbeitung oder Vermischung mit anderen uns nicht gehörenden Sachen, überträgt der Käufer schon jetzt zur Sicherung unserer Forderungen auf uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen mit der Maßgabe, daß der Käufer die neue Sache für uns verwahrt.
3. Der Käufer ist berechtigt, über die Erzeugnisse im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt.
4. Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Verbindet oder vermischt der Käufer die gelieferte Ware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er bereits jetzt seine Vergütungs-ansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretungen an.
5. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
6. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20v.H., so werden wir auf Verlangen des Käufers in soweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
8. Das Recht des Käufers zur Verfügung über die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Erzeugnisse sowie zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen erlischt, sobald er die Zahlung einstellt und/oder in Vermögensverfall gerät. Treten diese Voraussetzungen ein, sind wir berechtigt unter Ausschluß des Zurückbehaltungsrechtes ohne Nachfristsetzung oder Ausübung des Rücktrittes die sofortige einstweilige Herausgabe der gesamten unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen.
9. Soweit der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, in dem sich die gelieferte Ware befindet, nicht wirksam sein sollte, hat der Käufer auf unser Verlangen eine gleichwertige Sicherheit zu bestellen. Kommt er diesem Verlangen nicht nach, können wir ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele sofortige Bezahlung sämtlicher offenen Rechnungen verlangen.

VII. Mängelansprüche

1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Empfang auf Mängel zu untersuchen.
2. Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Empfang schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muß schriftlich erfolgen und hat Art und Ausmaß des Mangels zu bezeichnen.
3. Bei ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sind wir zur Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt ansonsten die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
4. Sämtliche Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Erhalt der Ware durch den Käufer, sofern die gelieferten Waren nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für eine Sache verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
5. Im Falle des Unternehmerrückgriffes (§ 478 BGB) sind wir berechtigt, Rückgriffsrechte des Käufers mit Ausnahme der Ansprüche auf Neulieferung der Ware und Aufwendungsersatz abzulehnen, sofern wir dem Käufer für den Ausschluß einen gleichwertigen Ausgleich einräumen. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, ohne daß ein Ausgleich einzuräumen ist.
6. Bei Lacken, welche nach Farbmuster für den Käufer angefertigt wurden, müssen produktionsbedingt Mehr- bzw. Minderlieferungen bis zu 15% der bestellten Menge vorbehalten bleiben.
7. Zumutbare Schwankungen und Änderungen in Hinsicht auf Farbe, Struktur, Glanzgrad, Aufbau, Aussehen und Funktion behalten wir uns vor.
8. Eine Garantieleistung für die mit dem gelieferten Anstrichmaterial hergestellten Anstriche kann nicht übernommen werden, da wir keinen Einfluß auf die sachgemäße Verarbeitung haben.

VIII. Haftung

1. Soweit nichts abweichendes vereinbart wurde, sind alle weitergehenden Ersatz-ansprüche des Käufers gegen uns und unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den gelieferten Waren selbst entstanden sind.
2. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, auch Folge-schäden des Käufers, sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
3. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Lagerung sowie übermäßiger Beanspruchung.
4. Eine Haftung bei berechtigten Ansprüchen erfolgt seitens Farben-Senner grundsätzlich nur bis zur Höhe des Warenwertes.
5. Entsteht durch unser fahrlässiges Verschulden in Folge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung oder Zusammensetzung unserer Produkte oder durch fehlerhafte Beratung, Information oder fehlerhafte Bedienungsanleitung oder fehlerhafte Deklaration bzw. Kennzeichnung nach Übergabe unserer Produkte an unseren Kunden ein Schaden, auch aufgrund der Anspruchsgrundlage der gesetzlichen Produkthaftung, so vereinbaren wir zwischen uns und unserem Kunden, daß die Haftung der Höhe nach auf die von uns jeweils abgeschlossene Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden der Schadensversicherung bei unserem Versicherer beschränkt ist. Auf Verlangen des Kunden nennen wir diesem den Versicherer sowie die jeweilige Versicherungssumme.

IX. Vertragsrücktritt

1. Ein Vertragsrücktritt ist mit Ausnahme des in Ziff. IV. 4. genannten Falls des Verzuges nicht zulässig. Wird ein Rücktrittswunsch des Käufers von uns im Kulanzwege akzeptiert, so ist der Käufer in jedem Fall verpflichtet, ohne jeden Nachweis 35v.H. des vereinbarten Verkaufspreises zzgl. der Mehrwertsteuer zu zahlen. Uns bleibt vorbehalten, im Einzelfall höhere Schäden nachzuweisen und geltend zu machen.
2. Sonderanfertigungen sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Sonstiges

1. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder aus dem Einzelvertrag ist unsere jeweilige Versandstelle, für die Zahlung unser Sitz.
2. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl unser Sitz oder der allgemeine Gerichtsstand des Käufers. Dies gilt auch für Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozeß.
3. Auf die Vertragsbeziehung mit unseren Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ( CISG - "Wiener Kaufrecht" ) ist ausgeschlossen.
4. Daten des Käufers werden von uns gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.
5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Farben-Senner
(Stand 2006)

   
 
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